
Vermietung Elsper Schützenhalle
Mietpreise bei Hallenvermietung sind seit 2025 neu geregelt. An der Schützenhalle wurde ein entsprechender Aushang angebracht. Die Vermietung der Elsper Schützenhalle erfolgt nur an Mitglieder (und Witwen verstorbener Mitglieder) und an Elsper Vereine sowie Institutionen.

Thekenbereich 160,- €, zzgl. 50,- € Reinigung und Entsorgung – *Mindestmiete 40 €
halber Mitteltrakt 250,- €, zzgl. 160,- € Reinigung und Entsorgung – *Mindestmiete 130 €
Mitteltrakt 290,- €, zzgl. 180,- € Reinigung und Entsorgung – *Mindestmiete 170 €
Ganze Halle 480,- €, zzgl. 200,- € Reinigung und Entsorgung – *Mindestmiete 360 €
Schützenplatz 100,- €, – *Mindestmiete 100 €
Ermäßigungen:
- bei Verzehr von Fassbier:
Bei Feierlichkeiten mit Verzehr von Fassbier ermäßigt sich die Miete je verbrauchten Hektoliter um 60 Euro/hl. Die Ermäßigung greift nur bis zur festgelegten Mindestmiete und betrifft nicht die Reinigungs- und Entsorgungskosten.
- Bei Verzehr von Flaschenbier (nur Vereinsfeierlichkeiten Elsper Vereine)
Bei Feierlichkeiten mit Verzehr von Flaschenbier ermäßigt sich die Miete je verbrauchten Hektoliter um 5 Euro/hl. Die Ermäßigung greift nur bis zur festgelegten Mindestmiete und betrifft nicht die Reinigungs- und Entsorgungskosten.
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen:
Bei mehrtägigen Veranstaltungen (Theater-Aufführungen, Märkte o.ä.) wird ein Abschlag von 50 % im Vergleich zu einer Tagesveranstaltung auf Miete und Reinigung/Entsorgung gewährt. Der so ermittelte Mietpreis gilt je Veranstaltungstag.
- 2
Neben der Miete sind die nachfolgenden Nebenkosten verbrauchsabhängig zu zahlen:
An Nebenkosten sind zu entrichten:
– Heizkosten/Erdgas: € 1,45 € je m³
– Wasser-/Kanalgebühren: € 5,99 je m³
– für Stromverbrauch: € 0,40 je kWh
Anpassung zum: 01.01.2025
Sollten sich die Kosten für den Bezug der Nebenkosten um mehr als 10 % gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geändert haben, behält sich der Schützenverein Elspe vor, die Einheitspreise anzupassen. Hierüber erfolgt keine gesonderte Information vorab! Miet- und Nebenkostenpreise verstehen sich zzgl. MwSt.
- 3 (gilt nicht für Elsper Vereine)
Sofern die Schützenhalle über übliche Auf- und Abbautage hinaus für die Durchführung der Veranstaltung belegt ist, so ist eine zusätzliche Tagespauschale von je 25 €/je Blocktag zu leisten. Bei einer Anmietung der Halle kann der betreffende Bereich in der Regel ein Tag vorher und den anschließenden Tag für auf- und Abbau genutzt werden. Abweichungen sind vorab mit dem Schützenverein Elspe abzustimmen.
Müssen auf Grund der Verzögerung des Mieters Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden, ist der entgangene Mietzins zu entrichten und ggf. Schadensersatz für den Ausfall der anderen Veranstaltung zu leisten.
- 4
Der Mieter trägt das gesamte Haftrisiko der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitungen und des Abbaus. Der Mieter haftet insbesondere für alle durch den Veranstalter oder sonstige Dritte, die in Beziehung zu ihm stehend die Halle betreten, verursachten Personen- und Sachschäden. Der Mieter befreit die Vermieterin von allen Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Er ist verpflichtet eine ausreichende Versicherung abzuschließen und auf Aufforderung der Vermieterin vorzulegen.
- 5
Die für die durchzuführende Veranstaltung benötigten Getränke sind ausschließlich von der GVS Getränkevertrieb Südwestfalen GmbH & Co. KG, Hagener Str. 335 – 337, 57223 Kreuztal
Kontakt:
Celina Hergt
Tel.: 02732 – 55896139
E-Mail: c.hergt@gvs-getraenke.de
zu beziehen. Sollte dies nachweislich nicht erfolgt sein, so wird ein pauschaler Schadenersatz von 500,- € in Rechnung gestellt.
- 6
Die Miete einschließlich der anfallenden Kosten wird vom Kassierer des Schützenvereins in Rechnung gestellt und sind auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind als Sicherheit 25 % des Mietpreises, mindestens 150 € für die zu erwartenden Nebenkosten und der abzurechnenden Miete vor Veranstaltungsbeginn an den Schützenverein Elspe zu zahlen. Diese Vorausleistung wird bei finaler Abrechnung angerechnet.
- 7
Der Schützenverein Elspe ist berechtigt, die Einhaltung der in diesem Vertrag und der ausgehändigten Anhänge getroffenen Vereinbarungen jederzeit zu überprüfen. Einem Vertreter des Schützenvereins ist daher zu jederzeit der Veranstaltung Zutritt zu gewähren. Hierüber bedarf es keiner vorherigen Ankündigung des Schützenvereins gegenüber dem Mieter.
- 8
Die GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Bezirksdirektion Dortmund, Südwall 17-19, 44137 Dortmund, hat aufgrund des Urheberrechtsgesetzes das alleinige Recht, Musikwerke zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder zu vervielfältigen. Der Mieter ist für die Anmeldung seiner Veranstaltung verantwortlich. Auf Anforderung der GEMA werden die Daten der Veranstaltung und des Mieters weitergegeben.
- 9
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück behält sich der Vermieter die Erhebung einer Ausfallgebühr vor. Dieser ermittelt sich wie folgt:
- Absage bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei
- Absage bis zum Veranstaltungstag 50 % des Mietpreises
- 13
Für Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag gilt ausschließlich das Amtsgericht Lennestadt als vereinbart.
Kontakt
Bei Fragen zur Hallenanmietung wenden Sie sich bitte an:
Christopher Eckhardt – Tel.: 0160 966 379 58
Regelmäßige Hallenbelegungen:
Musikverein:
generell auf der Empore
Klein Elka:
(Tanzproben auf der Bühne im Mitteltrakt)
Montag 20.00 – 21.30 Uhr Krachergarde
Dienstag 18.00 – 19.30 Uhr Kleine blaue Funken
Dienstag 19.00 – 20.30 Uhr Konfetti Stars/Vogt Garde
Mittwoch 18.00 – 21.00 Uhr Vogtgarde
Freitag 17.00 – 19.00 Uhr Konfetti Stars
Samstag 11.00 – 12.00 Uhr Sunshine Girls
Samstag 13.00 – 14.00 Uhr Kleine blaue Funken